Qualifizierte Mitarbeitende sind eine Zukunftsgarantie.
Mit den richtigen Förderprogrammen kann Weiterbildung unterstützt werden.
Berufliche Weiterbildung von Mitarbeitenden ist wichtig - und das nicht nur für die Mitarbeitenden selbst, sondern vor allem auch für die Unternehmen. Kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stärken die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe. Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt das Land solche Maßnahmen.
Für den Bildungsscheck im sog. betrieblichen Zugang fungiert die WFG als Antragsstelle für Unternehmen. Dabei erhalten Betriebe, die ihre Mitarbeitenden weiterbilden lassen, finanzielle Unterstützung. Die Förderung greift für Betriebe mit max. 50 Mitarbeitenden in Vollzeitäquivalenten. Die Höhe dieser Förderung beträgt 50 Prozent der Weiterbildungskosten, jedoch max. 500 Euro pro Weiterbildung. Die andere Hälfte bleibt im Eigenbehalt des Unternehmens.
Der Bildungsscheck im sog. individuellen Zugang vom Land NRW, für die die VHS Antragsstelle ist, sind Programme, die die persönlichen Weiterbildungsbemühungen von Arbeitnehmern finanziell unterstützen.
Auch die Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG! der Agentur für Arbeit ermöglicht Unternehmen, von allen Vorteilen, die eine Qualifizierung der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit sich bringt, zu profitieren. Die Agentur für Arbeit steht Unternehmen gerne bei ihren Herausforderungen zur Seite und erarbeitet mit diesen gemeinsam, welche Qualifizierung sie weiterbringt – und wie diese einfach und unkompliziert den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugänglich gemacht werden kann.
Interessierte können sich jederzeit beim Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur unter Tel. 02452/919111 über die Möglichkeiten von WEITER.BILDUNG! informieren.
Elke Schreeck
Telefon: +49(0)2452 / 13 18 25
Telefax: +49(0)2452 / 13 18 50
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