Nachdem Herr Rechtsanwalt Becker als Staatsanwalt seinen Dienst verrichtet hatte, entschied er sich, im April 2021 zu seinen anfänglichen Wurzeln zurückzukehren und sich als selbstständig niedergelassener Rechtsanwalt wieder erfolgreich für die Individualinteressen und Belange von Privatpersonen sowie Unternehmern/ Unternehmen einzusetzen, ihnen beratend und (mit-) gestaltend zur Seite zu stehen sowie bestehende Ansprüche durchzusetzen und unbegründete Ansprüche abzuwehren.
Eugen Becker
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