London/Heinsberg. Am 29. März 2019 verlassen die Briten die Europäische Union. Derzeit ist es unklar, ob es eine Übergangsphase geben wird, die sie bis zum 31. Dezember 2020 im Europäischen Binnenmarkt hält. Sollte es zu keiner Einigung auf eine Anschlusslösung kommen, würde der Handel zwischen Großbritannien und der EU lediglich nach den WTO-Regeln erfolgen.
Klar ist bereits jetzt: Die Unternehmen müssen sich auf Veränderungen einstellen. Insbesondere im Warenverkehr wird es eine Reihe von Verschlechterungen geben. Die Vorbereitungen in den Unternehmen auf den Brexit können umfangreich sein – abhängig unter anderem vom künftigen Engagement in Großbritannien, von der Unternehmensgröße und der Branche. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hat eine Checkliste erstellt, die zeigen soll, wo Anpassungsbedarf in den Unternehmen herrscht. Die Themen werden im Lichte der Verhandlungsergebnisse schrittweise erweitert und aktualisiert. Für weiterführende Fragen stehen den Unternehmen die Industrie- und Handelskammern vor Ort gerne zur Verfügung.
Elke Schreeck
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