Düsseldorf. Zum 1. Juli 2016 führt die NRW.BANK das neue Förderprogramm NRW.BANK.Innovative Unternehmen ein, das besonders auf die Zielgruppe schnell wachsender und/oder innovatiever Unternehmen zugeschnitten ist.
Das Darlehensförderinstrument ist mit einer obligatorischen 70% igen sogenannten Haftungsfreistellung für die Hausbank ausgestattet ist. Der besonders günstige Endkreditnehmersatz wird ermöglicht durch eine Rückgarantie des Europäischen Investitionsfonds (EIF) in Höhe von 35 % des Endkreditnehmerrisikos.
Zielgruppe dieses Förderprogramms sind schnell wachsende und/oder innovative gewerbliche Unternehmen und Freiberufler, die entweder ein sogenanntes KMU (Unternehmen bis 250 Mitarbeitern) oder Small MidCap (Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern) sind. Eine Antragsberechtigung lässt sich aus einer von zahlreichen dazu identifizierten Innovationskriterien ableiten.
Insbesondere für innovative Unternehmen ist es schwierig, Kredite zur Finanzierung ihrer Vorhaben zu erhalten, da ihre Produkte meist neu sind bzw. hierfür neue Märkte erschlossen werden müssen. Aufgrund der vom EIF übernommenen Garantie ergibt sich je nach Größe des Unternehmens und ermittelter Preisklasse ein Fördervorteil, der eine Reduzierung des ermittelten kundenindividuellen Endkreditnehmerzinssatzes zur Folge hat. Durch diese günstigen Kreditkonditionen sowie die Entlastung der Hausbanken zu 70 % vom Kreditrisiko sollen innovative Unternehmen leichter Kredite zur Finanzierung ihrer Vorhaben erhalten.
Gefördert werden sowohl Investitionen als auch Betriebsmittel mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 %. Der Mindestdarlehensbetrag beträgt 100 T€, der maximale Darlehensbetrag beläuft sich auf 7,5 Mio. €. Für Betriebsmittelfinanzierungen können Laufzeiten von 3 oder 5 Jahren beantragt werden, für Investitionsfinanzierungen Laufzeiten von 5, 7 oder 10 Jahren. Der Zinssatz ist fest für die gesamte Darlehenslaufzeit.
Weitere Informationen dazu erhalten Interessenten beim Service Center der NRW.Bank (montags bis donnerstags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr) unter folgender Rufnummer: 0211 / 91741-4800. Darüber hinaus steht auch die WFG für Förderfragen gerne zur Verfügung: 02452/131826.
Elke Schreeck
Telefon: +49(0)2452 / 13 18 25
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