Das im Jahr 2013 gestartete Sonderprogramm Bildungsscheck, welches mit einer Lockerung der Bedingungen und einer Erhöhung der Förderkonditionen auf maximal 2.000 Euro ausgestattet war, endet vorzeitig zum 31.10.2014.
Danach können bis zum Jahresende 2014 gar keine Bildungsschecks ausgestellt werden. Erst ab 01.01.2015 wird voraussichtlich dann wieder das normale Bildungsscheck-Programm mit einer Höchstförderung von max. 500 Euro und der Wiedereinführung sogenannter Zielgruppenkriterien aufgelegt.
Interessierte Unternehmen für den betrieblichen Zugang im Sonderprogramm sollten sich bis spätestens 28.10.2014 bei der WFG unter Tel. 02452/13-1825 melden, um noch rechtzeitig einen Termin zur Ausgabe von Bildungsschecks nach den alten Bedingungen zu realisieren.
Elke Schreeck
Telefon: +49(0)2452 / 13 18 25
Telefax: +49(0)2452 / 13 18 50
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