Psychische Krankheiten sind schon heute verantwortlich für jede zehnte Krankschreibung und für die Unternehmen gilt: Sie müssen sich stärker um das seelische Wohl ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern. So fordert das Arbeitsschutzgesetz explizit die Berücksichtigung der psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung. Dies kann aber nur gelingen, wenn das Tabuthema „psychische Gesundheit“ einen wertneutralen Platz im Unternehmen erhält.
Zu der kostenlosen Veranstaltung können Sie sich bis zum 25. Februar 2018 hier anmelden.
Elke Schreeck
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