Ihre Investitionen können öffentlich unterstützt werden.
Wir beraten bei der Suche nach dem richtigen Programm.
Für ihre Investitionsvorhaben stehen Unternehmen und Freiberuflern eine Vielzahl möglicher Finanzierungsbausteine öffentlicher Förderinstitute wie der KfW-Bank bzw. der NRW.Bank zur Verfügung. Die WFG berät Sie bei der Suche und vielfach auch bei der Beantragung des für Sie geeigneten Programms. Bei den gängigsten entsprechenden Programmen, wie dem NRW.Bank.Mittelstandskredit, dem NRW.Bank.Universalkredit, dem ERP-Regionalprogramm oder dem KfW-Unternehmerkredit handelt es sich um banküblich zu besichernde Fremdkapitaldarlehen mit längeren Laufzeiten, Tilgungsfreijahren, günstigeren Festzinskonditionen und besseren Möglichkeit der vorzeitigen Tilgung.
Einige Förderinstrumente, wie der NRW.Bank.Mittelstandskredit bieten auch die Übernahme von Haftungsrisiken (hier über die Bürgschaftsbank NRW) an.
Informieren Sie sich über die Bandbreite der Möglichkeiten und sprechen Sie mit uns über das richtige Programm für Sie.
Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm NRW (RWP) ist in verschiedener Hinsicht eine Besonderheit: Wesentlicher Unterschied zu den sonstigen Instrumenten zur Finanzierung von Investitionen ist die Art der Förderung, denn das RWP kann arbeitsplatzsichernde oder arbeitsplatzschaffende Investitionen kleiner oder mittlerer Unternehmen im Kreis Heinsberg mit einem nicht zurückzuzahlenden Zuschuss von bis zu 20 % unterstützen.
Grundlage dafür ist die Einstufung des gesamten Kreises Heinsberg als D-Fördergebiet der sogenannten Gemeinschaftsaufgabe, die kürzlich bis zum Jahr 2020 fortgeschrieben wurde.
Das Programm ist nur für Unternehmen aus Branchen mit überwiegend überregionalem Umsatz anwendbar, außerdem gelten eine Reihe weiterer Beschränkungen beim Zugang. Beantragung und Förderung mit dem RWP laufen - im Gegensatz zu allen anderen entsprechenden Instrumenten - nicht im Hausbankverfahren!
Die WFG hat langjährige Erfahrung in der Beratung zu diesem Programm und bietet eine ausführliche Information und Vorab-Prüfung zur Förderbarkeit von Investitionsvorhaben aus dem RWP an. Außerdem vermittelt sie bei Bedarf vertiefende Beratungskontakte zur NRW.Bank, bei der auch die Antragstellung zu erfolgen hat.
Erfahren Sie mehr: Offizielle Informationen zum RWP
Die KfW-Bank ist die größte nationale Förderbank der Welt. Sie ist zu 80 % im Besitz des Bundes und 20 % der Bundesländer. Mit ihrem bundesweit anwendbaren Förderinstrumentarium bietet sie eine wesentliche Grundlage der Mittelstandsförderung in Deutschland. Neben einer Reihe anderer Aufgabenbereiche steht die Unterstützung der mittelständischen Wirtschaft im Fokus der Geschäftspolitik des Institutes. Dazu bietet die KfW Zugang zu einer Vielzahl entsprechender Förderinstrumente in den Bereichen Gründung, Wachstum, Innovation, Energie und Umweltschutz.
Die NRW.BANK, ist die größte Landesförderbank Deutschlands. Sie bündelt für ihren einzigen Gesellschafter, das Land NRW, eigene Förderpolitik mit Instrumenten des Bundes und der Europäischen Union und kombiniert sie mit eigenen Eigenkapital- und Fremdkapitalprodukten. Eines der drei Geschäftsfelder des Institutes ist dabei die Förderung der mittelständischen Wirtschaft in NRW, für die man ein entsprechendes Spektrum an Instrumenten aus den Bereichen Gründung, Wachstum, Innovation, Energie und Umweltschutz anbietet. Dabei ist die NRW.Bank bestrebt, aus der erzielten eigenen Förderrendite jeweils bestmögliche Konditionen für die Unternehmen in NRW zu finanzieren.
Die NRW.Bank bietet (auch für Unternehmen aus dem Kreis Heinsberg) regelmäßige Beratersprechtage in Aachen an. Näheres zu Terminen und Anmeldung.
Wichtige Unterstützung für eine betriebliche Investition kann – bei fehlendem ausreichendem eigenem Besicherungspotenzial – auch die Inanspruchnahme einer öffentlichen Bürgschaft sein. Für Bürgschaften bis zu 1,5 Mio. Euro bietet die Bürgschaftsbank NRW ein entsprechendes Angebot.
Die Bürgschaftsbank NRW ist eine Selbsthilfeeinrichtung der mittelständischen Wirtschaft mit mehr als 100 Gesellschaftern: Die Handwerkskammern, die Industrie- und Handelskammern, die Landwirtschaftskammern, zahlreiche Verbände des Gartenbaus, des Handels und des Handwerks sowie des Hotel- und Gaststättengewerbes und der Industrie. Zum Gesellschafterkreis gehören auch die Zentralinstitute der Genossenschaftsbanken und der Sparkassen sowie die Spitzenorganisation der privaten Banken und Versicherungsunternehmen. Darüber hinaus wird die Bürgschaftsbank durch Garantien von Bund und Land NRW öffentlich unterstützt.
Die WFG bietet eine unverbindliche Erstberatung über die Anwendbarkeit öffentlicher Förderinstrumente auf gewerbliche Investitionsvorhaben an. Darüber hinaus stehen für die Recherche von Förderprogrammen u.a. auch folgende Datenbanken und Services zur Verfügung:
Axel Wahlen
Telefon: +49(0)2452 / 13 18 26
Telefax: +49(0)2452 / 13 18 50
wahlen(at)wfg-kreis-heinsberg(dot)de